Ihre Immobilie ist es wert.


Der Immobilienmarkt ist derzeit angespannt und nicht planbar. 
Die Zinsen steigen, die Gesetzgebung der Regierung führt zu neuen Auflagen und Anforderungen an das Wohnen und Arbeiten der Zukunft.
Gleichzeitig sinkt die Anzahl der gestellten Bauanträge, was die Bestandsimmobilien wertvoller werden lässt.

Es ist jetzt wichtiger denn je mit objektivem Blick auf bestehende
und | oder zukünftige Immobilien zu schauen.

Ein Wertgutachten nach §194 BauGB ermöglicht Ihnen eine klare Sicht auf die Zahlen und Fakten, die zur einer privaten Entscheidungsfindung notwendig sind, als Due-Diligence-Prüfung im Businessektor oder einfach als steuerliche Anforderung in der Bilanzierung.

Mit Sitz in Essen sind wir hauptsächlich im Ruhrgebiet, im Rheinland und im Oberbergischen Kreis aber auch Überregional tätig. 

Warum ein Wertgutachten?

Kauf oder Verkauf von Immobilien

Ein Kauf / Verkauf auf Augenhöhe. 
Eine unabhängige Bewertung der Immobile, die Emotionen außen vor läßt und für beide Parteien die Möglichkeit bietet, den Eigentumsübergang unter Berücksichtigung aller Fakten, fair zu gestalten.

Immobilienfinanzierung
Banken oder andere Kreditgeber können ein externes Wertgutachten nach BelWertV anfordern, um den Wert der Immobilie zu bestimmen, die als Sicherheit für eine Finanzierung dient.

Scheidung
Bei einer Scheidung muss der "Zugewinn" ermittelt werden. 
Das erforderliche Wertgutachten wird im Normalfall gerichtlich angefordert.

Erbschaft:
Wenn eine Immobilie geerbt wird, kann ein Wertgutachten erforderlich sein, um eine gerechte Verteilung des Vermögens zu ermöglichen oder um den steuerrelevanten Immobilienwert zu bestimmen um damit ggf. eine Korrektur des Erbschaftssteuerbescheides zu erwirken.

Steuerliche Anlässe:
Bei bewertungsabhängigen Steuern (z.B. Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer), bei Ertragssteuern (z.B. Wertansatz in der Steuerbilanz, Einlage oder Entnahme eines Grundstückes in das Betriebsvermögen, Betriebsaufgabe, Teilwertabschreibungen, Bemessungsgrundlage AfA, Kaufpreisaufteilungen etc.) ist ein Wertgutachten, welches fortgeschrieben werden kann, unablässlich.

Gerichtliche Verfahren
Bei Zwangsversteigerungen oder z.B. Enteignungen von Grundstücken im öffentlichen Interesse,  können die Wertgutachten gerichtlich angeordnet werden oder auch privat als Gegengutachten beauftragt werden.